Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten

Die Verteidigung in solchen Verfahren hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Verstoß nachweisbar ist. Nicht selten sind die gefertigten Lichtbilder von unzureichender Qualität. Auch die Messverfahren sind fehleranfällig und eine Überprüfung empfehlenswert.

Hält die Bußgeldbehörde einen Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift für gegeben, leitet sie ein verkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Hiermit verbunden ist nicht selten, dass am Ende Punkte in die Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden, ein Bußgeld zu zahlen ist oder aber ein Fahrverbot ausgeprochen wird. Für den Betroffenen stellt sich die Frage, wie und ob gegen die möglichen Sanktionen vorgegangen werden kann.

Bereits nach Erhalt eines Zeugenfragebogens oder eine Anhörung werden die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte der Rechtsanwalt kontaktiert werden und keine Angaben gegenüber der Behörde gemacht werden.

Freilich lässt sich erst nach Blick in die amtlichen Ermittlungsakte feststellen, ob ein nachweisbares Fehlverhalten vorliegt. Neben der häufig schlechten Qualität der Lichtbilder und der damit verbundenen Zweifel an der Identifizierung, kommen auch bei den Messverfahren immer wieder Fehler vor. Egal ob fehlende Eichung des Messgeräts, fehlende Kenntnis oder Fortbildung des Messbeamten oder fehlerhafte Aufstellung des Messgeräts. Die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch vor Gericht besteht nur, wenn rechtzeitig die Überprüfung erfolgt. Ist der Bußgeldbescheid bereits erlassen, bleiben nur zwei Wochen, um wirksam Einspruch einzulegen.

Die Verteidigung kann darauf gestützt werden, dass der Betroffene überhaupt nicht Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein. Das kommt aber nur dann in Frage, wenn die Fahrereigenschaft nach dem Inhalt der Akte bereits feststeht, z.B. weil sich ein qualtitativ hochwertiges Foto in der Akte befindet oder durch die Bußgeldbehörde bereits ein Abgleich mit dem Foto vom Personalsausweis vorgenommen wurde.

Der Tatvorwurf kann aber auch dadurch angegriffen werden, indem der Verstoß abgestritten wird. So kann sich ein Anwalt bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messverfahren und dem Messgerät unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen und witterungsmäßigen Gegebenheiten auseinandersetzen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassendes Fachwissen, über Fachliteratur und über zahlreiche Gerichtsentscheidungen, um etwaige Messfehler auszumachen und hierzu im Gerichtsverfahren konkret vorzutragen und entsprechende Beweisanträge zu stellen.

Auch die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht erfordert ein schnelles und kompetentes Vorgehen, welches in unserer Kanzlei für Sie sichergestellt ist. Wer an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt ist, sieht sich schnell mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert. Mit einer schnellen Kontaktaufnahme bei der zuständigen Staatsanwaltschaft lassen sich hier die Weichen für eine erfolgversprechende Verteidigung stellen. Entsprechendes gilt bei der Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Daneben bilden auch die Trunkenheit im Verkehr oder der Vorwurf einer Nötigung häufig von uns bearbeitete Rechtsfälle in der Praxis. Zählen Sie auf unsere Erfahrung und unsere Kompetenz. Kontaktieren Sie uns.

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