Sozialrecht

Beim Auftreten akuter Krankheiten kann es zum Streit mit der Krankenkasse um die Frage der Kostenübernahme von Behandlungen kommen.

Bei schwereren Erkrankungen schließt sich in der Regel an die akute Behandlung eine Rehabilitationsmaßnahme durch die gesetzlichen Rentenversicherungsträger oder durch die Krankenkasse an. Auch hier kann es dazu kommen, dass begehrte Rehabilitationsmaßnahmen abgelehnt werden, sodass es zur rechtlichen Durchsetzung anwaltlicher Hilfe bedarf. Bleiben selbst nach durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen krankheitsbedingte Folgen zurück, kommt in Betracht im Rahmen des Schwerbehindertenrechts eine Schwerbehinderung oder einen bestimmten Grad der Behinderung feststellen zu lassen, um beispielsweise besonderen Kündigungsschutz genießen, oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Kann krankheitsbedingt gar nicht mehr gearbeitet werden stellt sich die Frage ob Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen.



Schwerbehinderung nicht anerkannt.

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