Arbeitsrecht

Ihre Kündigung z. B. kann arbeitsgerichtlich nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang angegriffen werden. Aber auch für andere Bereiche des Arbeitsrechts, wie: die Geltendmachung von Sonderzahlungen, Weihnachtsgratifikation, Überstunden, Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder dergleichen müssen wir als Anwälte schnell agieren, um beispielsweise den Verfall der Ansprüche wegen Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag zu verhindern!

Abgesehen von der notwendigen Überprüfung, ob z. B. Kündigungsgründe vorliegen, setzt unser erfolgreiches Vorgehen oft die Findung einer durchdachten Strategie voraus, denn häufig mündet ein arbeitsrechtliches Mandat in der Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen.

Streitgegenstand sind dabei regelmäßig Dinge wie eine Abfindung, eine Turboklausel, die Vereinbarung über den Geschäftswagen, die vorzeitige Beendigungsmöglichkeit des Arbeitsverhältnisses oder die Vereinbarung über ein Zwischen- oder Endzeugnis.

Eine anwaltliche Vertretung durch unsere Kanzlei in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht ist immer gewährleistet.




Eine typische Fallkonstellation im Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer.

Dem Arbeitnehmer wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Die Unterzeichnung hat für ihn regelmäßig eine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit zur Folge. Sieht auch der Arbeitnehmer keine Perspektive im Arbeitsverhältnis kann ein anderes Verfahren gewählt werden, dass den oben genannten Nachteil vermeidet. Bei einer solchen Vereinbarung sollten sämtliche mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Fragen ausdrücklich geregelt werden, wie beispielsweise eine Abfindung, eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit, eine Freistellung und eine bestimmte Bewertung für das zu erteilende Arbeitszeugnis.

Unterstützung vom Anwalt.

Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen.

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