Unsere Fachanwälte, Rechtsanwälte und Patentanwälte.
Kosten bleiben für Sie transparent, die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung erledigen wir. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir mit Ihnen die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen der Prozesskostenhilfe, fragen Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern zu Ihren Rechten.
Unsere Gebühren richten sich grundsätzlich immer nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Für die gerichtliche Tätigkeit im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht fallen nach dem Bundesanwaltsvergütungsgesetz meist so genannte Festgebühren an. In anderen Rechtsgebieten, wie dem Straf- und Sozialrecht etwa werden überwiegend so genannte Rahmengebühren festgesetzt.
Wir bieten Ihnen Beratung in Deutsch, Englisch und Französisch an.
Wir arbeiten stark in unserer Region für unsere Region. So setzen wir uns nicht nur für Gemeinden und Vereine ein, sondern vertreten auch Privatpersonen in Prozessen, die die ganze Region betreffen. RA Leuze vertritt Angehörige der Opfer des Amoklaufs von Winnenden. Mit seinem Wissen um die regionalen Besonderheiten und seiner Erfahrung im Umgang mit den hiesigen Kommunen setzt er sich erfolgreich für deren Interessen ein.
Noch Fragen?
Gerne beantworten wir diese per Telefon:
(0711) 24 83 80 60
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
Mo bis Do: 9–12 Uhr & 14–17 Uhr
Freitags: 9–12 Uhr & 14–16.30 Uhr