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Fachanwalt für Strafrecht
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Verteidigung!“
Die meisten Menschen sind damit überfordert, die Tragweite ihres Verhaltens richtig einzuschätzen und situationsgerecht zu agieren oder zu reagieren. Je frühzeitiger ein Strafverteidiger zu Rate gezogen wird, desto besser stehen die Chancen auf einen „glimpflichen" Ausgang.
Mein Augenmerk liegt darauf, meine Mandanten in jedem Verfahrensstadium bestmöglich zu verteidigen und darauf zu achten, dass ihr Fehlverhalten – sofern ein solches überhaupt vorliegt – angemessen sanktioniert wird.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auch häufig im Einsatz, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind. Da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, sind hier andere Maßstäbe anzulegen als im Erwachsenenstrafrecht.
Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite, damit Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen können.
Strafverteidigung ist eine interessante, abwechslungsreiche und sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, muss damit rechnen, für sein Verhalten in Rechenschaft gezogen zu werden!
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