Oliver Grohner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Grohner

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Kooperation:
Kooperartionspartner der Kanzlei
Hindennach, Leuze & Partner
Schwerpunkte:
Strafrecht
Visitenkarte:
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Durchwahl:
(0711) 248 38 06-0
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Verteidigung!“

Denn zwischen Freispruch und Verurteilung gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten, ein Straf- oder Bußgeldverfahren zu erledigen …

Die meisten Menschen sind damit überfordert, die Tragweite ihres Verhaltens richtig einzuschätzen und situationsgerecht zu agieren oder zu reagieren. Je frühzeitiger ein Strafverteidiger zu Rate gezogen wird, desto besser stehen die Chancen auf einen „glimpflichen" Ausgang.

Mein Augenmerk liegt darauf, meine Mandanten in jedem Verfahrensstadium bestmöglich zu verteidigen und darauf zu achten, dass ihr Fehlverhalten – sofern ein solches überhaupt vorliegt – angemessen sanktioniert wird.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auch häufig im Einsatz, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind. Da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, sind hier andere Maßstäbe anzulegen als im Erwachsenenstrafrecht.

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite, damit Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen können.


Strafverteidigung ist eine interessante, abwechslungsreiche und sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, muss damit rechnen, für sein Verhalten in Rechenschaft gezogen zu werden!


WICHTIGE STATIONEN

  • Kooperationspartner der Kanzlei Hindennach, Leuze und Partner seit November 2022
  • Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Bächle Kehrer Ganzhorn in Stuttgart 2015 bis 2020
  • Fachanwalt für Strafrecht 2011
  • Zulassung zum selbst. Rechtsanwalt & Gründung eigene Kanzlei in Esslingen 2002
  • Referendariat am Landgericht Stuttgart Zweites Juristisches Staatsexamen 1999–2001
  • Studium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1992–1998

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