Ihre Anwaltskanzlei in Baden-Württemberg.
Zivilrechtliche Streitigkeiten sind sehr facettenreich.
Meistens dreht sich der zivilrechtliche Streit ums liebe Geld. So setzen wir beispielsweise gegenüber säumigen Schuldnern zahlungsrückfällige Darlehen für Sie durch.
Auch in kaufrechtlichen Angelegenheiten, sei es aufgrund einer Internetauktion, eines Auto- oder gar Immobilienkaufs spitzen sich Streitigkeiten oftmals auf Zahlungsansprüche zu. So besteht beispielsweise bei Mängeln die Möglichkeit den Kaufpreis zu mindern und einen Teil des Kaufpreises zurückzufordern. Allerdings gilt es gerade im Kaufrecht, das gesetzlich vorgegebene Procedere einzuhalten. Tut man dies nicht, kann es dazu kommen, dass man trotz einer mangelhaften Sache letztendlich rechtlos da steht.
Auch im Werkvertragsrecht, welches regelmäßig bei Handwerkerleistungen Anwendung findet, gilt es insbesondere im Bereich des Leistungsstörungsrechts, also bei mangelhaften Werkleistungen, die gesetzlich vorgegebenen Spielregeln, wie beispielsweise das Recht der zweiten Andienung des Handwerkers, zu kennen und zu beachten, damit Ihre Rechtspositionen wirksam durchgesetzt werden können.
Auch bei Streitigkeiten mit den Nachbarn beraten und vertreten wir Sie. Derartige Streitigkeiten ranken sich vielfach um die Nichteinhaltung von gesetzlich vorgegebenen Grenzabständen, vermehrt aber auch um unzulässige Videoüberwachungen oder gar verbale und körperliche Übergriffe.
Geld zurück, nur wie?
Sie haben einem Bekannten Geld „geliehen", um diesem vielleicht aus einer Notlage zu helfen. Doch trotz Überwindung der Notlage bringen Sie den Bekannten nicht dazu den Betrag zurück zu bezahlen. Hier setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Zunächst muss aus rechtlicher Sicht geprüft werden, ob der geschlossene Darlehensvertrag gegebenenfalls formwirksam gekündigt werden muss. Danach kann es an die Forderungsdurchsetzung gehen. Vielfach genügt hier eine außergerichtliche Vertretung. Wirkt dies jedoch nicht, muss der Betrag gerichtlich geltend gemacht und sodann gegebenenfalls noch im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.
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