Verwaltungsrecht

Der Nachbar möchte auf einem Grundstück neben Ihrem Grundstück bauen und Sie erhalten eine Angrenzerbenachrichtigung.

Die Baurechtsbehörde verlangt, dass der Nachbar innerhalb von vier Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben des Nachbarn vorbringt. Wird die Frist nicht eingehalten, ist der Nachbar mit sämtlichen Einwendungen ausgeschlossen. Nach den gesetzlichen Vorgaben können spätere Einwendungen nicht mehr erhoben werden. Die Baurechtsbehörde (oder auch ein Gericht) muss nicht vorgebrachte Einwendungen nicht einmal mehr überprüfen.

In der anwaltlichen Beratung muss die bauplanungsrechtliche sowie bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens des Nachbarn überprüft werden. Es muss geklärt werden, ob ein Bebauungsplan vorliegt und ob dieser rechtswirksam ist. Weiter ist z. B. zu prüfen, ob die Abstandsflächen eingehalten worden sind. Auch ist das Bauvorhaben auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu untersuchen.

Eine anwaltliche Vertretung durch unsere Kanzlei im Baunachbarrecht umfasst diese Prüfung einschließlich der Begleitung im Widerspruchsverfahren, Klagverfahren und gegebenenfalls einstweiligen Rechtsschutzverfahren.




Die Gemeinde erlässt einen Erschließungsbeitragsbescheid für eine Straße.

Der Betroffene ist Anwohner einer Straße und erhält von der Behörde einen Erschließungsbeitragsbescheid.

Der Bürger soll für die Kosten zur Erstellung der Straße herangezogen werden. Meist sind Kosten in 5-stelliger Höhe keine Ausnahme. Es geht um die Aufwandsfinanzierung für die erstmalige Herstellung beitragsfähiger Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Beiträgen.

Oft existiert die Straße schon seit Jahrzehnten und der Bürger stellt sich die Frage, wieso er jetzt noch Kosten bezahlen soll. Wir prüfen für unsere Mandanten, ob die Heranziehung zu Recht erfolgt. Dazu müssen schwierige Rechtsfragen geklärt werden, wie zum Beispiel die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Abgabensatzung, ob es bereits früher Erschließungsbeitragsbescheide gab.

Beurteilt werden muss auch, welche konkrete Erschließungsmaßnahme ausgeführt und fertiggestellt wurde. Wir prüfen darüber hinaus, ob alle Grundstücke ordnungsgemäß in das Verfahren einbezogen worden sind und die richtigen Maßstabsgrößen angegeben sind. Manchmal kann auch das Vorhandensein einer historischen Straße zum Erfolg verhelfen. Wenn der Mandant Kenntnis über ein solches Verfahren erlangt, sollte er frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten.




Die Behörde erlässt eine Verfügung, mit der die Waffenbesitzkarte entzogen wird

Der Mandant ist Waffenbesitzkarteninhaber und / oder Jäger. Die zuständige Behörde überprüft die richtige und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition in der Wohnung des Mandanten.

Die Behörde beanstandet die Aufbewahrung und leitet ein Bußgeldverfahren ein sowie ein Verwaltungsverfahren auf Entzug der Waffenbesitzkarte und / oder des Jagdscheins. Der Mandant erhält die Möglichkeit, sich zu dem beabsichtigten Entzug zu äußern.

Er muss sich entscheiden, wie er auf die beabsichtigte Maßnahme reagiert. Bei der Begleitung des Mandanten in diesem Verfahren muss auch geklärt werden, ob es sich lohnt, gegen die drohende Unzuverlässigkeit gerichtlich vorzugehen. Zu entscheiden ist auch, ob gegebenenfalls – wenn ein Sofortvollzug angeordnet wird – ein einstweiliger Rechtsschutzantrag eingereicht wird.

Unterstützung vom Anwalt.

Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen.

* Diese Angaben sind erforderlich. Unser Datenschutzhinweis.

(0711) 24 83 80 60

Sie erreichen unsere Kanzlei zu unseren Bürozeiten:
Mo bis Do: 9–12 Uhr & 14–17 Uhr
Freitags: 9–12 Uhr & 14–16.30 Uhr

Rufen Sie uns unverbindlich an, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Informationen über die nächsten Schritte zu erhalten.