Ihre Anwaltskanzlei in Baden-Württemberg.
Bereits vor einer Hochzeit kann der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein.
Doch auch nach der Hochzeit kann eine einvernehmliche Regelung Geld und Nerven sparen. Eine Trennungsvereinbarung kann bereits lange vor dem Scheidungsverfahren geschlossen werden oder die Trennungszeit des Scheidungsverfahren verkürzen.
Auch Fragen bezüglich des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs und des Zugewinnausgleichs werden von uns kompetent vertreten. Egal ob gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung.
Schließlich auch betreffend des Namensrechtes oder des Kindschaftsrechtes, wie das Recht der elterlichen Sorge oder des Umgangs.
Das Erbrecht spielt nicht erst im Erbfall eine Rolle sondern bereits zu Lebzeiten.
Streitigkeiten können vermieden werden, wenn der Nachlass schon zu Lebzeiten geregelt wird. Die gesetzliche Erbfolge reicht hier zumeist nicht aus. Um späteren Streit zu vermeiden, können Testamente und Erbverträge erstellt werden. Bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages beraten wir Sie gerne mit unserer Fachkompetenz.
Es sind Formvorschriften zu beachten, andernfalls wäre ein Testament unwirksam. Im Testament können vielfältige Regelungen wie Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte, Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse, Berücksichtigung derzeitiger Schenkungen, Unternehmensübertragungen usw aufgenommen werden. Damit Ihre Regelungen auch wirksam werden, sollten Sie sich anwaltlich beraten und bei der Erstellung eines Testaments begleiten lassen.
Vielfältige rechtliche Fragen gibt es auch, wenn es bereits zu einem Erbfall gekommen ist. Es muss beurteilt werden, ob ein Testament wirksam ist oder nicht. Unklare Formulierungen in einem selbst verfassten Testament führen zu schwierigen Rechtsfragen, insbesondere welche Folgen sich für die Erben aus den Formulierungen des Erblassers ergeben. In solchen Fällen muss das Testament anhand der gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgelegt werden. Das sind schwierige Sachverhalte, die für einen Betroffenen nur über eine anwaltliche Hilfe geklärt werden können.
Wir stehen Ihnen mit unseren Rechtsanwälten sowohl bei der Planung und Erstellung des Testaments oder eines Erbvertrages oder bei Rechtsstreitigkeiten nach dem Tode eines Erben zur Verfügung.
Manchmal ist in einem Testament der eine oder andere von der Erbschaft ausgeschlossen. Dann stellt sich die Frage ob Pflichtteilsansprüche bestehen und in welcher Höhe. Wir vertreten Sie sowohl bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen als auch bei der Abwehr zu hoher Pflichtteilsansprüche. Dies machen wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
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