Strafrecht

Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z. B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Sie haben als Beschuldigter verschiedene Rechte, die Sie auch in Anspruch nehmen sollten. Gemäß der Strafprozessordnung steht es Ihnen zu, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Ihrer Vernehmungen als Beschuldigter durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht anwesend sein. Nur er kann auch entscheiden, ob es sinnvoll ist, Angaben zur Sache zu machen. Nur er kann Akteneinsicht beantragen.

Sollte der Beschuldigte ein Jugendlicher oder Heranwachsender sein, sind die Besonderheiten des Jugendstrafrechts zu beachten.

Aber auch wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, können Sie sich von einem Rechtsanwalt/Opferanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten lassen. Sie können im Wege des Adhäsionsverfahrens erwirken, dass der Straftäter nicht nur zu einer Strafe verurteilt wird, sondern auch zu Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdem muss bedacht werden, ob Sie sich im Wege der Nebenklage, die damit einhergehenden Rechte sichern.




Als Strafverteidiger müssen Sie die Menschen mögen und neugierig sein so hat es Deutschlands bekannter Strafverteidiger Ferdinand von Schirach in einem Interview gesagt. Dem kann ich nur zustimmen. Ebenso meine ich, ist es notwendig, als Strafverteidiger Verständnis aufzubringen für die belastende Situation des Mandanten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, mit weitreichenden Folgen in beruflicher, persönlicher und finanzieller Hinsicht, ohne jedoch die berufliche Distanz zu verlieren.

Wir beraten Sie zum Beispiel dann, wenn Ihnen etwa Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, oder Betrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird, aber auch in anderen Delikten. Auch auf dem Gebiet des Waffenrechts haben wir umfassend Erfahrung. Die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens sind uns bestens vertraut.

Aber wir vertreten Sie natürlich auch dann, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und eine Nebenklagevertretung wünschen oder Sie einen Zeugenbeistand benötigen.

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Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen.

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