Reiserecht

Groß ist auch die Enttäuschung, wenn man dann am Reiseziel eine Unterkunft vorfindet, die nicht dem gebuchten Standard entspricht und erhebliche Mängel aufweist.

Auch die Geltendmachung von Reisemängeln, Minderung, Schadensersatz oder vertaner Urlaubsfreude, fallen unter das Reiserecht, ebenso wie die Probleme, die ein Rücktritt oder die Stornierung einer Reise mit sich bringt. Machen Sie Mängel in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub geltend.

Darüber hinaus geht es um Fälle, in denen das Reisebüro fehlerhaft gearbeitet hat. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Reisevermittler, d. h. das Reisebüro, in die Haftung genommen werden kann, z. B. wegen Falschberatung.


Der Urlaub: die schönste Zeit im Jahr soll es werden. Doch manchmal erweist sich der gebuchte und versprochene Traumurlaub als Albtraum.

Neben dem Hotel liegt eine Baustelle, die die Urlaubsfreuden nicht unerheblich beeinträchtigt. Sie sorgt für Schmutz und Lärm Die neben dem Hotel liegende Disco raubt einem die verdiente Nachtruhe. Auch der im Prospekt so wunderbar aussehende Traumstrand, hält nicht das, was er verspricht. Im Hotelzimmer findet sich Ungeziefer. Das Essen ist verdorben und ungenießbar. Aufgrund von berechtigten Reisemängeln kann der Reisepreis nicht unerheblich gemindert werden. Aber hier gilt es einiges zu beachten. Um Reisemängel oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgreich geltend zu machen, ist man an bestimmte Fristen gebunden. Wenn diese versäumt werden, so kann dies zum Verlust eines durchaus berechtigten Anspruches führen. Am Urlaubsort sollte bereits beim zuständigen Reiseleiter oder auch beim Reiseveranstalter der Mangel gerügt und Abhilfe gefordert werden.

Auch mit der Anreise an den Urlaubsort kann es Probleme geben. Es werden Flüge annulliert oder sie starten verspätet. Außerdem haben es sich die Fluggesellschaften zur Gewohnheit gemacht Flüge zu überbuchen mit der Folge, dass man am Abflugort zurückbleibt. Anschlussflüge werden verpasst oder man kommt mit wesentlichen Verspätungen am Zielort an. Hier können einem Ausgleichsforderungen je nach Flugentfernung zwischen 250 € und 600 € nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zustehen.

Auch wenn einem während des Fluges das Gepäck abhandenkommt, beschädigt oder verspätet ausgeliefert wird, stehen einem aufgrund des Montrealer Übereinkommens eventuell Ansprüche zu.

Haben Sie eine Kreuzfahrt gebucht? War sie nicht so wie Sie sich erhofft hatten? Eine Kreuzfahrt soll eine angenehme Kombination aus Schiffsaufenthalt mit Verpflegung, Reiseprogramm und Service sein. Ein Reisemangel ist zum Beispiel wenn von der vorgesehenen Route abgewichen wird oder Häfen nicht angelaufen werden, sofern dies den Gesamtcharakter der Kreuzfahrt beeinträchtigt. wird.

Durch die Presse sind vielen die Flugverspätungen und Ausfälle im Oktober 2016 durch die vermehrt aufgetretenen Krankheitsfälle bei einer bestimmten Fluggesellschaft bekannt geworden. Hier muss nun durch den europäischen Gerichtshof entschieden werden, ob die vermehrten Krankheitsfälle des Personals einen wilden Streik darstellen der einem rechtmäßigen Streik gleichzustellen ist, mit der Folge, dass die Fluggesellschaft sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann.

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